Tiere brauchen einen Anwalt

Von Dr. Corina Gericke und Astrid Reinke

Verdeckt gemachte Filmaufnahmen im Münsteraner Auftragslabor Covance brachten erschreckende Zustände an den Tag. Die Bilder von quälerischen Haltungsbedingungen und rohem Umgang des Personals mit den »Versuchs«affen ließen beim Betrachter nur eine Schlussfolgerung zu: hier muss rigoros durchgegriffen werden. Doch die Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidium und Veterinäramt) blieben untätig, Strafanzeigen wurden eingestellt. Ein weiteres Eingreifen von Tierschutzseite war nicht möglich.

Seit mehr als zwei Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert, doch haben Tierschutzverbände bislang keine Möglichkeit, im Namen der Tiere vor Gericht Klage zu erheben. Tiernutzer hingegen können sich gegen behördliche Anordnungen vor Gericht zur Wehr setzen. Um diese Schieflage zu beheben, müssen Tierschutzverbände das so genannte Verbandsklagerecht erhalten. Dann hätten die Tiere endlich einen Anwalt.

Klagen kann nur, wer sich in seinen eigenen Rechten verletzt fühlen. Minderjährige beispielsweise erhalten hierfür einen gesetzlichen Vertreter. Zwar sollen Tiere nach dem Tierschutzgesetz um ihrer selbst willen wirksam geschützt werden. Doch ihnen wird kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der dieses Recht einklagen kann - etwa hinsichtlich der Tierhaltung, der Unterlassung des Schächtens oder der Durchführung von Tierversuchen.

Der Fall Covance hat einmal mehr gezeigt, dass ein Tierschutzgesetz, welches nicht durchsetzbar ist, sinnlos ist. Tiere brauchen einen Interessenverband der ihre Rechte vertreten kann, so wie es z.B. im Umweltschutz schon lange der Fall ist. Die Genehmigungspraxis bei Tierversuchen kann Tiere nicht wirksam schützen. Daran ändern auch die §-15-Kommissionen, in denen Tierschutzvertreter in der Minderzahl sind, nichts. Der Tierschutz bei Tierversuchen bleibt auf den individuellen Eifer der jeweiligen Amtsveterinäre beschränkt. Verstöße gelangen selten an die Öffentlichkeit und werden noch seltener angemessen sanktioniert. Strafanzeigen werden selbst bei filmisch dokumentierten Tierquälereien von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Anzeigeerstatter haben jedoch keinerlei Möglichkeit die Entscheidung des Staatsanwaltes gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Verbandsklagerecht würde Tierschutzverbänden ermöglichen, im Interesse der Tiere auf die behördliche Entscheidung Einfluss zu nehmen und im Konfliktfall direkt als Kläger vor Gericht zu gehen.

Das Land Schleswig Holstein hat im Februar 2004 bereits einen äußerst begrüßenswerten Gesetzesentwurf zur Einführung der Verbandsklage vorgelegt. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen würde einen Beitrag dazu leisten, bestehende Gesetze durchsetzbar zu machen. Der heftige Widerstand von Forscherseite dagegen ist nicht nachzuvollziehen, geht man davon aus, dass sich alle an das Tierschutzgesetz halten.

Die Erfahrungen aus der kontinuierlich wachsenden 12jährigen Bürgerbewegung zur Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zeigen, dass der Einsatz jedes Einzelnen sich am Ende gelohnt hat. Daher braucht die Verbandsklage für Tierschutzverbände jetzt jede Unterstützung! Je mehr Menschen mitmachen, desto eher werden die Tiere einen Anwalt haben.

Weitere Information und wie Sie helfen können: www.verbandsklage.tierrechte.de
 
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